Präsident, zwei Vizepräsidenten, Schatzmeister und Geschäftsführer bilden den Vorstand der Karnevalsgesellschaft, der diese nach innen und außen vertritt. Der Vorstand ist vor dem Hintergrund des Vereinsrechtes verantwortlich für alles, was in der Karnevalsgesellschaft geschieht. Letztlich ist der Vorstand auch haftbar für das, was nicht funktioniert.
Bei der Gründung der Karnevalsgesellschaft im Jahre 1912 nannte sich der Vorstand bereits „Kleiner Rat“, ein Name, der auch heute wieder angewandt wird.